ARBEITSRECHT UND „ARBEITSLOSENRECHT“

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist der Erhalt des Arbeitplatzes von größter Bedeutung. Da das Arbeitsrecht eine Vielzahl an Besonderheiten aufweist, die teilweise nicht gesetzlich geregelt sind, sondern stark durch die Rechtssprechung geprägt sind, ist gerade bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten eine anwaltliche Vertretung notwendig, um seine Interessen durchsetzen zu können.

Aber auch für Arbeitgeber ist es oft von existenzieller Bedeutung, sich von einem Arbeitnehmer wieder trennen zu können, um so seine wirtschaftliches Überleben sicherstellen zu können.

BERATUNG:

Wir bieten Ihnen Beratung und gerichtliche Vertretung unter anderem in folgenden Bereichen:

· Individuelle Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie Aufhebungsvereinbarungen

· Vertretung bei Streitigkeiten während des bestehenden Arbeitverhältnisses, etwa bei Streit um

Urlaub, Vergütung, Weihnachtsgeld

· Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht

· Beratung bei „Hartz IV-Problemen“

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