ERBRECHT

Eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung für den Todesfall ist nur durch Testament oder Erbvertrag möglich. Ein Blick auf die umfangreiche erbrechtliche Rechtsprechung zeigt jedoch, dass eine Vielzahl der vorhandenen Testamente unklar abgefasst sind und damit Raum für unterschiedlichste Auslegungen und umfangreiche Streitigkeiten eröffnet.

Unklarheiten darüber, wer was geerbt hat können ganze Familien zerstören und die Auseinandersetzung darüber viel Geld Zeit und Nerven kosten.

Bei der Abfassung des Testamentes sollten Sie sich daher fachmännischen Rat einholen um Ihrer Familie derartige Auseinandersetzungen zu ersparen.

WIR BIETEN IHNEN:

· Vorbereitung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen

· Ausarbeitung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen

· Beratung bei und Ausarbeitung von vorweggenommenen Erbfolgeregelungen

· Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten

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