FAMILIENRECHT

Zerbricht eine Ehe, so sind neben einschneidenden persönlichen Veränderungen eine Vielzahl rechtlicher Probleme zu lösen, wie das Sorgerecht für die Kinder, die Ausgestaltung des Umgangsrechts mit den Eltern oder Fragen über den Umfang von Unterhaltsverpflichtungen. Eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung ist aufgrund der Komplexität der Materie unerlässlich und hilft Nachteile zu vermeiden, die sonst meist jahrelange Auswirkungen haben.

Immer mehr Paare leben jedoch auch ohne Trauschein in nichtehelichen Lebensgemeinschaften zusammen. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Scheidungsfolgen, wie etwa Unterhaltsregelungen oder Vorschriften über den Zugewinnausgleich, die dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners dienen, sind jedoch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht anwendbar. Das bedeutet, dass bei Trennung die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Partner oft mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Gerade wenn in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Partner seine berufliche Tätigkeit aufgibt, um gemeinsame Kinder zu erziehen, sollte eine wirtschaftliche Absicherung mittels einer vertraglichen Vereinbarung für den Fall der Trennung erfolgen. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist das, was in der Ehe gesetzlich geregelt ist, einer vertraglichen Vereinbarung vorbehalten. Um unangemessene Nachteile zu vermeiden, ist hier rechtliche Vorsorge geboten.

Die Tatsache, dass sich das Verhältnis von jungen zu älteren Menschen in unserer Gesellschaft verändert ist hinreichend bekannt. Sämtliche damit verbundenen Auswirkungen sind allerdings oft weniger bekannt. Die gesetzliche Regelung, dass auch Kinder ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind ist nicht neu. Die steigenden Kosten für die Pflege älterer Menschen bewirkt allerdings, dass auch immer häufiger Kinder von den Sozialhilfeträgern zur Unterhaltzahlung für Ihre Eltern herangezogen werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann hier ein böses Erwachen verhindern!

WIR BIETEN IHNEN:

· Allgemeine Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen vor und nach der Eheschließung

· Vertretung bei Ehescheidungen und sog. Folgesachen, wie Streitigkeiten über Unterhalt, Sorge- und

Umgangrecht, Ehewohnung und Hausrat, Versorgungs- sowie Zugewinnausgleich
· Beratung in Fragen der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen

· Beratung bezüglich erbrechtlicher Besonderheiten unter Ehegatten, Verfassung von Kombinierten Ehe-

und Erbverträgen
· Beratung zu Kinder- und Elternunterhalt

· Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften

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