| KANZLEI | ||||||||||
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Unsere von Rechtsanwalt Dr. Riedle im Jahre 1990 gegründete Kanzlei befindet sich in Taufkirchen im Süden von München. Wir sind – beratend und vor Gericht – auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Verwaltungsrechts tätig. Einer unserer Schwerpunkte ist dabei die Beratung in allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilien, insbesondere bei der wirtschaftlichen Verwertung und Vermietung. Auch in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten mit staatlichen und kommunalen Behörden stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Im Bereich des Zivilrechts bieten wir Ihnen, unter anderem, fundierte Betreuung im Familien-, Arbeits- und Erbrecht auch in Sachverhalten mit Auslandsberührung. Insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts profitieren unsere Mandanten davon, dass Rechtsanwalt Dr. Riedle jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung als Leiter einer Behörde in die Beratung einbringen kann. Da ihm sämtliche behördlichen Zusammenhänge in sachlicher und personeller Hinsicht bestens vertraut sind und er durch seine langjährige Tätigkeit als Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen in der Öffentlichkeit bekannt ist, findet er darüber hinaus schnell Zugang zu den maßgeblichen Entscheidungsträgern. |
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| Dr. W. Riedle | ||||||||||
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| I. Nachreiner, LL.M | ||||||||||